Allgemeine Geschäftsbedienungen

der Live und Learn GmbH

Präambel

Die Live and Learn GmbH sowie seine verbundenen Unternehmen und kooperierenden Netzwerkpartner widmen sich im Rahmen ihrer Plattform als Anbieter für gesetzeskonforme zertifizierte Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer sowie weiterer technischer Schulungen. Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung jedes Geschlecht, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

1. Allgemeines

1.1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Live and Learn GmbH (im folgenden „LL“ genannt) gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (E-Mail, Internet) und telefonischen Buchungen und werden mit jeder Buchung anerkannt. Die Live and Learn GmbH behält sich Änderungen der AGB vor.

1.2

Abweichende Geschäftsbedingungen von Dritten gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der LL. Vertragserfüllungshandlungen seitens LL gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3

Die LL sowie mit ihr verbundene Unternehmen erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5

Die Angebote der Live and Learn GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Vertragsabschluss (Teilnehmer)

2.1

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der LL den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch oder im Internet) erfolgen. In der Anmeldung können auch weitere Teilnehmer genannt werden. In diesem Fall hat der den Vertrag abschließende Teilnehmer für die Vertragspflichten der genannten Teilnehmer wie für seine eigenen einzustehen, sofern er eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.

2.2

Die Annahme des Vertrages unterliegt keiner speziellen Formerfordernis. Geht die Anmeldung bis spätestens sieben Tage vor Beginn der belegten Kurse bei der LL ein, erfolgt eine schriftliche Bestätigung.

3. Teilnahmebedingungen (Teilnehmer)

3.1

Auf den Anlagen, auf denen theoretische und praktische Ausbildungen vorgenommen werden gilt die jeweils gültige Straßenverkehrsordnung bzw. die Vorschriften und AGB´s des Betreibers der Anlage.

3.2

Während der gesamten Dauer der Ausbildungseinheiten ist den Anweisungen der Ausbilder und Instruktoren im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen Anordnungen der Ausbilder oder die geltenden Regelungen können Teilnehmer - ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

3.3

Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an Ausbildungseinheiten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers und nach Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme an der gebuchten Ausbildungseinheit unbedenklich ist möglich.

3.4

Die LL GmbH behält sich vor, Teilnehmer, bei denen der Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrages, von den praktischen Ausbildungseinheiten auszuschließen.

3.5

Sämtliche Kurse und Trainings werden in Deutsch abgehalten. Sollten Teilnehmer nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wird die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, empfohlen. Aus Sicherheitsgründen behält sich die LL vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen aus einem laufenden Training herauszunehmen.

4. Zahlungsbedingungen (Teilnehmer)

4.1

Die Kursgebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig.

4.2

In der Kursgebühr sind die Kosten für gegebenenfalls fällige Übernachtungen und Verpflegung nicht enthalten.

4.4

Bei Zahlungsverzug behält sich die LL vor Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. und etwaig anfallende Mahnspesen sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

5. Datenschutz

Datenschutz und transparente Information haben für die LL einen hohen Stellenwert. Weitere Informationen zum Datenschutz in der LL erhalten Sie unter dsgvo@bkf-network.de.

Informationen gemäß Art 13 EU-DSGVO: Die Live and Learn GmbH, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 28/8, FN 348848m, E-Mail-Adresse: dsgvo@bkf-network.de, verarbeitet die bei Anmeldung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum. Diese werden zur Abwicklung des gebuchten Ausbildung (Art. 6 Abs. 1 lit b und lit f EU-DSGVO) erfasst und auch an zuständige Behörden weitergegeben. Die Datenverarbeitung durch die Live and Learn GmbH basiert ausschließlich auf den in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Ohne Bereitstellung der notwendigen Daten ist eine Teilnahme an der gebuchten Ausbildung nicht möglich. Sämtliche erhobenen Daten werden grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung bei der Live and Learn GmbH und darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB etc.) gespeichert.

Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie auf Berichtigung und Löschung derer. Sie können ferner die Datenverarbeitung einschränken und Widerspruch dagegen (Direktmarketing) erheben sowie die Übertragung der von ihnen bereit gestellten Daten an andere Verantwortliche verlangen. Es steht dem Teilnehmer frei erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen. Diese Rechte können schriftlich an Live and Learn GmbH, Datenschutz, Schottenfeldgasse 28/8, 1070 Wien oder per E-Mail an dsgvo@bkf-network.de ausgeübt werden. Darüber hinaus besteht das Recht, bei Bedenken gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen.

6. Widerruf und Stornobedingungen (Teilnehmer)

6.1 Widerrufsbelehrung für Konsumenten

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die LL mit einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Widerrufserklärung kann mit der Post oder per E-Mail an die auf der Buchungsbestätigung angeführten Adresse versendet werden. Die Widerrufserklärung ist rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Widerrufsfrist abgesendet wird. Für die Widerrufserklärung kann das als Anhang zu diesen AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

6.2 Folgen des Widerrufs

Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so erstattet die LL dem Verbraucher alle Zahlungen, die sie von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist, zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Konsumenten ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. Für die Rückzahlung wird kein Entgelt berechnet.

6.3 Ausschluss des Widerrufsrechts

Kein Widerrufsrecht besteht, wenn auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 a) sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Bei einem Widerruf des Verbrauchers nach Beginn der Vertragserfüllung, hat er einen im Verhältnis zur erbrachten Leistung verhältnismäßigen Teil des Entgelts zu bezahlen (§ 16 Abs 1 FAGG).

6.2 Storno bei Teilnehmern, welche keine Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind

Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers gelten folgende Regeln: Eine Stornierung mehr als 14 Tage vor Trainingsbeginn ist kostenfrei; Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn und bei Nichterscheinen (mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt) wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich.

6.3 Eine vom Teilnehmer bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bekannte gewünschte Terminverlegung

wird kostenfrei durchgeführt. Sofern der Wunsch nach einer Terminverlegung kurzfristiger geäußert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 verrechnet.

7. Widerrufsrecht

Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag ohne Nennung von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu widerrufen. Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Live and Learn GmbH mit einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Widerrufserklärung kann mit der Post oder per E-Mail an die auf der Buchungsbestätigung angeführten Adresse versendet werden. Die Widerrufserklärung ist rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Widerrufsfrist abgesendet wird. Für die Widerrufserklärung kann das als Anhang zu diesen AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

7.1 Folgen des Widerrufs:

Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so erstattet die LL dem Verbraucher alle Zahlungen, die sie von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist, zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Konsumenten ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. Für die Rückzahlung wird kein Entgelt berechnet.

7.2 Ausschluss des Widerrufsrechts:

Kein Widerrufsrecht besteht, wenn auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG (§ 356 Abs. 4 Nr. 2 a BGB) sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Bei einem Widerruf des Verbrauchers nach Beginn der Vertragserfüllung, hat er einen im Verhältnis zur erbrachten Leistung verhältnismäßigen Teil des Entgelts zu bezahlen (§ 16 Abs 1 FAGG).

8. Fremdleistungen Beauftragung Dritter, Netzwerkpartner

8.1

Die LL ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren.

8.2

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Substitution erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Dritten, in jedem Fall aber auf Rechnung des Teilnehmers. Die LL stellt sicher, Dritte sorgfältig auszuwählen und zu gewährleisten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikation verfügen.

8.3

Soweit die LL notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind jeweilige AuftragnehmerInnen keine Erfüllungsgehilfen der LL.

8.4

Im Rahmen ihrer Zielsetzungen sucht die LL die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern (im Folgenden NP genannt), die die LL bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen. Der NP betrachtet es als seine Verpflichtung seinen Mitarbeitern bzw. Kunden gegenüber, diese bestmöglich und zielgruppengerecht zu schulen, gemäß ihren Bedürfnissen.

8.5

LL und NP stellen übereinstimmend fest:

8.5.1 Jeder Vertragspartner ist ein rechtlich und wirtschaftlich unabhängiger und selbstständiger Unternehmer. Sie sind weder Stellvertreter noch Angestellte, noch halten sie gegenseitig Anteile an einer gemeinsamen Gesellschaft im Sinne einer „Joint Venture Partnerschaft“ und zwischen der LL und dem NP besteht auch kein Treuhandverhältnis.

8.5.2 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, Erklärungen im Namen des Anderen abzugeben, oder als dessen Stellvertreter aufzutreten.

8.6

Das Vertragsgebiet umfasst sämtliche Mitgliedsstaaten der europäischen Union.

8.7

Die LL räumt dem NP das Recht auf Nutzung des „know how“ gemäß des NP Vertrages auf das ihm zugewiesene Anwendungsgebiet im Rahmen der vereinbarten Rechte und Pflichten. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte, oder Teile hiervon, ist dem NP in jedem Fall untersagt.

9. Leistungsstörung und Gewährleistung

9.1

Die LL leistet Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sie hat das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung, Abhilfe zu schaffen.

9.2

Keine Gewähr leistet die LL für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung sie lediglich vermittelt.

9.3

Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Teilnehmer verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Insbesondere sind Teilnehmer dazu verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich einem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten mitzuteilen. Befugnisse zur Abgabe rechtlicher Erklärungen haben diese Beauftragten jedoch nicht.

10. Nutzung des Logos

Jegliche Verwendung von geschützten Kennzeichen von LL - insbesondere Name, Firma, Marken, Logo - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

11. Sonstiges

11.1

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in 1070 Wien. Soweit dies nicht zulässig ist, ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.

11.2

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der LL / Teilnehmer / NP unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Erfüllungsort ist die Republik Österreich.

11.3

Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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